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Zuständige Behörde für 65391 Lorch
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 65391 Lorch ist:
Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
Justiz-Id: M1904
- Behörde: Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
- Anschrift: Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
- Postanschrift: Postfach 12 20, 65377 Rüdesheim am Rhein
- Telefon: 06722 9040-0
- Fax: 06722 9040-40
- E-Mail: verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.