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Zuständige Behörde für 66117 Saarbrücken
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 66117 Saarbrücken ist:
Amtsgericht Saarbrücken
Justiz-Id: V1109
- Behörde: Amtsgericht Saarbrücken
- Anschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
- Postanschrift: 66104 Saarbrücken
- Telefon: 0681 501-05
- Fax: 0681 501-5600
- E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.