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Zuständige Behörde für 66871 Albessen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 66871 Albessen ist:

Amtsgericht Kusel

Justiz-Id: T3203


  • Behörde: Amtsgericht Kusel
  • Anschrift: Trierer Straße 71, 66869 Kusel
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 66863 Kusel
  • Telefon: 06381 914-0
  • Fax: 06381 914-200
  • E-Mail: agkus@zw.jm.rlp.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.