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Zuständige Behörde für 67259 Beindersheim

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 67259 Beindersheim ist:

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)

Justiz-Id: T3102


  • Behörde: Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
  • Anschrift: Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz)
  • Postanschrift: Postfach 16 22, 67201 Frankenthal (Pfalz)
  • Telefon: 06233 80-0
  • Fax: 06233 80-2905
  • E-Mail: agft@zw.jm.rlp.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.