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Zuständige Behörde für 67454 Haßloch
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 67454 Haßloch ist:
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Justiz-Id: T3105
- Behörde: Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Anschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Postanschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Telefon: 06321 401-0
- Fax: 06321 401-291
- E-Mail: agnw@zw.jm.rlp.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.