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Zuständige Behörde für 68642 Bürstadt
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 68642 Bürstadt ist:
Amtsgericht Lampertheim
Justiz-Id: M1111
- Behörde: Amtsgericht Lampertheim
- Anschrift: Bürstädter Straße 1, 68623 Lampertheim
- Postanschrift: Bürstädter Straße 1, 68623 Lampertheim
- Telefon: 06206 1808-0
- Fax: 06206 1808-43
- E-Mail: poststelle@ag-lampertheim.justiz.hessen.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.