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Zuständige Behörde für 74865 Neckarzimmern

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 74865 Neckarzimmern ist:

Amtsgericht Mosbach

Justiz-Id: B1705


  • Behörde: Amtsgericht Mosbach
  • Anschrift: Hauptstraße 110, 74821 Mosbach
  • Postanschrift: 74819 Mosbach
  • Telefon: 06261 87-0
  • Fax: 06261 87-460
  • E-Mail: poststelle@agmosbach.justiz.bwl.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.