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Zuständige Behörde für 76332 Bad Herrenalb
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 76332 Bad Herrenalb ist:
Amtsgericht Calw
Justiz-Id: B2701
- Behörde: Amtsgericht Calw
- Anschrift: Schillerstraße 11, 75365 Calw
- Postanschrift: 75363 Calw
- Telefon: 07051 1688-01
- Fax: 07051 1688-111
- E-Mail: poststelle@agcalw.justiz.bwl.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.