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Zuständige Behörde für 78730 Lauterbach

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 78730 Lauterbach ist:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar

Justiz-Id: B2503


  • Behörde: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Anschrift: Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 78722 Oberndorf am Neckar
  • Telefon: 07423 8150
  • Fax: 07423 815-166
  • E-Mail: poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.