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Zuständige Behörde für 83739 Ahrain
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 83739 Ahrain ist:
Amtsgericht Miesbach
Justiz-Id: D2710
- Behörde: Amtsgericht Miesbach
- Anschrift: Rosenheimer Straße 16, 83714 Miesbach
- Postanschrift: Postfach 3 01, 83712 Miesbach
- Telefon: 08025 2809-0
- Fax: 08025 2809-45
- E-Mail: poststelle@ag-mb.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.