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Zuständige Behörde für 84565 Oberneukirchen
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 84565 Oberneukirchen ist:
Amtsgericht Mühldorf am Inn
Justiz-Id: D2908
- Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
- Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
- Telefon: 08631 6106-0
- Fax: 08631 6106-300
- E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.