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Zuständige Behörde für 84579 Unterneukirchen
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 84579 Unterneukirchen ist:
Amtsgericht Altötting
Justiz-Id: D2901
- Behörde: Amtsgericht Altötting
- Anschrift: Traunsteiner Straße 1 a, 84503 Altötting
- Postanschrift: Postfach 13 65, 84497 Altötting
- Telefon: 08671 5060-0
- Fax: 08671 5060-140
- E-Mail: poststelle@ag-aoe.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.