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Zuständige Behörde für 86929 Penzing
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 86929 Penzing ist:
Amtsgericht Landsberg am Lech
Justiz-Id: D2106
- Behörde: Amtsgericht Landsberg am Lech
- Anschrift: Lechstraße 7, 86899 Landsberg am Lech
- Postanschrift: 86896 Landsberg am Lech
- Telefon: 08191 108-0
- Fax: 08191 108-222
- E-Mail: poststelle@ag-ll.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.