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Zuständige Behörde für 89192 Rammingen
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 89192 Rammingen ist:
Amtsgericht Ulm
Justiz-Id: B2805
- Behörde: Amtsgericht Ulm
- Anschrift: Zeughausgasse 14, 89073 Ulm
- Postanschrift: 89070 Ulm
- Telefon: 0731 189-0
- Fax: 0731 189-2200
- E-Mail: poststelle@agulm.justiz.bwl.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.