Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 91593 Burgbernheim
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 91593 Burgbernheim ist:
Amtsgericht Neustadt an der Aisch
Justiz-Id: D3309
- Behörde: Amtsgericht Neustadt an der Aisch
- Anschrift: Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch
- Postanschrift: Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch
- Telefon: 09161 784-0
- Fax: 09621 96241-1141
- E-Mail: poststelle@ag-nea.bayern.de
Hier Produkte bestellen
Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.