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Zuständige Behörde für 97508 Grettstadt
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 97508 Grettstadt ist:
Amtsgericht Schweinfurt
Justiz-Id: D4608
- Behörde: Amtsgericht Schweinfurt
- Anschrift: Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
- Postanschrift: Postfach 40 40, 97408 Schweinfurt
- Telefon: 09721 542-0
- Fax: 09721 542-190
- E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.