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Zuständige Behörde für 99848 Wutha-Farnroda
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 99848 Wutha-Farnroda ist:
Amtsgericht Eisenach
Justiz-Id: Y1105
- Behörde: Amtsgericht Eisenach
- Anschrift: Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
- Postanschrift: Postfach 11 54, 99801 Eisenach
- Telefon: 03691 2470
- Fax: 03691 247200
- E-Mail: agesa.poststelle@justiz.thueringen.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.