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Zuständige Behörde für 61449 Steinbach
Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 61449 Steinbach ist:
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Justiz-Id: M1202
- Behörde: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
- Anschrift: Auf der Steinkaut 10 - 12, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Postanschrift: Postfach 11 41, 61281 Bad Homburg v. d. Höhe
- Telefon: 06172 405-0
- Fax: 06172 405-139
- E-Mail: verwaltung@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.