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Zuständige Behörde für 07929 Saalburg-Ebersdorf

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 07929 Saalburg-Ebersdorf ist:

Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein

Justiz-Id: Y1208


  • Behörde: Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
  • Anschrift: Mühlgasse 19 C, 07356 Bad Lobenstein
  • Postanschrift: Postfach 1 21, 07353 Bad Lobenstein
  • Telefon: 036651 6100
  • Fax: 036651 61010
  • E-Mail: aglbs.poststelle@justiz.thueringen.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.