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Zuständige Behörde für 61273 Saalburg
Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 61273 Saalburg ist:
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Justiz-Id: M1202
- Behörde: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
- Anschrift: Auf der Steinkaut 10 - 12, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Postanschrift: Postfach 11 41, 61281 Bad Homburg v. d. Höhe
- Telefon: 06172 405-0
- Fax: 06172 405-139
- E-Mail: verwaltung@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.