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Zuständige Behörde für 86941 St. Ottilien

Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 86941 St. Ottilien ist:

Amtsgericht Landsberg am Lech

Justiz-Id: D2106


  • Behörde: Amtsgericht Landsberg am Lech
  • Anschrift: Lechstraße 7, 86899 Landsberg am Lech
  • Postanschrift: 86896 Landsberg am Lech
  • Telefon: 08191 108-0
  • Fax: 08191 108-222
  • E-Mail: poststelle@ag-ll.bayern.de

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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.