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Zuständige Behörde für 66606 St. Wendel
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 66606 St. Wendel ist:
Amtsgericht Saarbrücken
Justiz-Id: V1109
- Behörde: Amtsgericht Saarbrücken
- Anschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
- Postanschrift: 66104 Saarbrücken
- Telefon: 0681 501-05
- Fax: 0681 501-5600
- E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.