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Zuständige Behörde für 93453 Neukirchen
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 93453 Neukirchen ist:
Amtsgericht Cham
Justiz-Id: D3415
- Behörde: Amtsgericht Cham
- Anschrift: Kirchplatz 13, 93413 Cham
- Postanschrift: Kirchplatz 13, 93413 Cham
- Telefon: 09971 990-0
- Fax: 09971 990-150
- E-Mail: poststelle@ag-cha.bayern.de
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Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.