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Zuständige Behörde für 21763 Neuenkirchen

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 21763 Neuenkirchen ist:

Amtsgericht Otterndorf

Justiz-Id: P2611


  • Behörde: Amtsgericht Otterndorf
  • Anschrift: Am Großen Specken 6/7, 21762 Otterndorf
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 21758 Otterndorf
  • Telefon: 04751 90202
  • Fax: 04751 90237
  • E-Mail: agott-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.