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Zuständige Behörde für 48485 Neuenkirchen

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 48485 Neuenkirchen ist:

Amtsgericht Rheine

Justiz-Id: R2715


  • Behörde: Amtsgericht Rheine
  • Anschrift: Salzbergener Straße 29, 48431 Rheine
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 48401 Rheine
  • Telefon: 05971 4005-0
  • Fax: 05971 4005-20
  • E-Mail: poststelle@ag-rheine.nrw.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.