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Zuständige Behörde für 26160 Bad Zwischenahn

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 26160 Bad Zwischenahn ist:

Amtsgericht Westerstede

Justiz-Id: P3213


  • Behörde: Amtsgericht Westerstede
  • Anschrift: Wilhelm-Geiler-Straße 12 a, 26655 Westerstede
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 26641 Westerstede
  • Telefon: 04488 8360
  • Fax: 04488 836101
  • E-Mail: agwst-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.