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Zuständige Behörde für 77740 Bad Peterstal-Griesbach
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 77740 Bad Peterstal-Griesbach ist:
Amtsgericht Oberkirch
Justiz-Id: B1804
- Behörde: Amtsgericht Oberkirch
- Anschrift: Hauptstraße 48, 77704 Oberkirch
- Postanschrift: Hauptstraße 48, 77704 Oberkirch
- Telefon: 07802 9375-0
- Fax: 07802 9375-20
- E-Mail: poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.