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Zuständige Behörde für 27339 Riede
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 27339 Riede ist:
Amtsgericht Achim
Justiz-Id: P2701
- Behörde: Amtsgericht Achim
- Anschrift: Obernstraße 40, 28832 Achim
- Postanschrift: Postfach 12 57, 28818 Achim
- Telefon: 04202 91580
- Fax: 04202 915859
- E-Mail: agach-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.