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Zuständige Behörde für 29410 Hansestadt Salzwedel

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 29410 Hansestadt Salzwedel ist:

Amtsgericht Salzwedel

Justiz-Id: W1212


  • Behörde: Amtsgericht Salzwedel
  • Anschrift: Burgstraße 68, 29410 Hansestadt Salzwedel
  • Postanschrift: Postfach 11 41, 29401 Hansestadt Salzwedel
  • Telefon: 03901 844-0
  • Fax: 03901 844-149
  • E-Mail: ag-saw@justiz.sachsen-anhalt.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.