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Zuständige Behörde für 39649 Hansestadt Gardelegen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 39649 Hansestadt Gardelegen ist:

Amtsgericht Gardelegen

Justiz-Id: W1202


  • Behörde: Amtsgericht Gardelegen
  • Anschrift: Bahnhofstraße 29, 39638 Hansestadt Gardelegen
  • Postanschrift: Postfach 13 52, 39633 Hansestadt Gardelegen
  • Telefon: 03907 7000
  • Fax: 03907 710145
  • E-Mail: ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.