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Zuständige Behörde für 35096 Weimar (Lahn)

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 35096 Weimar (Lahn) ist:

Amtsgericht Marburg

Justiz-Id: M1809


  • Behörde: Amtsgericht Marburg
  • Anschrift: Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
  • Postanschrift: Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
  • Telefon: 06421 290-0
  • Fax: 0611 32761-8158
  • E-Mail: verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.