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Zuständige Behörde für 99423 Weimar
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 99423 Weimar ist:
Amtsgericht Weimar
Justiz-Id: Y1114
- Behörde: Amtsgericht Weimar
- Anschrift: Ernst-Kohl-Straße 23 a, 99423 Weimar
- Postanschrift: Postfach 20 06, 99421 Weimar
- Telefon: 03643 23300
- Fax: 03643 2330200
- E-Mail: agwei.poststelle@justiz.thueringen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.