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Zuständige Behörde für 46119 Oberhausen

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 46119 Oberhausen ist:

Amtsgericht Oberhausen

Justiz-Id: R1206


  • Behörde: Amtsgericht Oberhausen
  • Anschrift: Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen
  • Postanschrift: Postfach 17 01 38, 46030 Oberhausen
  • Telefon: 0208 8586-1
  • Fax: 0208 8586-218
  • E-Mail: poststelle@ag-oberhausen.nrw.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.