Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 86697 Oberhausen
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 86697 Oberhausen ist:
Amtsgericht Neuburg a.d.Donau
Justiz-Id: D5702
- Behörde: Amtsgericht Neuburg a.d.Donau
- Anschrift: Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg a.d.Donau
- Postanschrift: Postfach 11 69, 86616 Neuburg a.d.Donau
- Telefon: 08431 588-0
- Fax: 08431 588-250
- E-Mail: poststelle@ag-nd.bayern.de
Hier Produkte bestellen
Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.