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Zuständige Behörde für 74722 Buchen (Odenwald)

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 74722 Buchen (Odenwald) ist:

Amtsgericht Buchen

Justiz-Id: B1703


  • Behörde: Amtsgericht Buchen
  • Anschrift: Amtsstraße 26, 74722 Buchen (Odenwald)
  • Postanschrift: Amtsstraße 26, 74722 Buchen (Odenwald)
  • Telefon: 06281 3259-0
  • Fax: 06281 3259-27
  • E-Mail: poststelle@agbuchen.justiz.bwl.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.