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Zuständige Behörde für 89420 Höchstädt

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 89420 Höchstädt ist:

Amtsgericht Dillingen an der Donau

Justiz-Id: D2103


  • Behörde: Amtsgericht Dillingen an der Donau
  • Anschrift: St. Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau
  • Postanschrift: Postfach 13 03, 89401 Dillingen an der Donau
  • Telefon: 09071 5002-0
  • Fax: 09071 5002-500
  • E-Mail: poststelle@ag-dlg.bayern.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.