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Zuständige Behörde für 91315 Höchstadt
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 91315 Höchstadt ist:
Amtsgericht Erlangen
Justiz-Id: D3303
- Behörde: Amtsgericht Erlangen
- Anschrift: Mozartstraße 23, 91052 Erlangen
- Postanschrift: 91051 Erlangen
- Telefon: 09131 782-01
- Fax: 09131 782-105
- E-Mail: poststelle@ag-er.bayern.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.