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Zuständige Behörde für 55590 Meisenheim

Angelegenheit: Mahnverfahren


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Mahnverfahren in 55590 Meisenheim ist:

Amtsgericht Mayen, Gem. Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland

Justiz-Id: T2213M


  • Behörde: Amtsgericht Mayen, Gem. Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Anschrift: Sankt-Veit-Straße 38, 56727 Mayen
  • Postanschrift: 56723 Mayen
  • Telefon: 02651 403-0
  • Fax: 02651 403-100
  • E-Mail: -

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einen Schuldner geltend machen möchte. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den das Mahngericht an den Schuldner zustellt. Falls der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet. Mahnverfahren ermöglichen es, Forderungen ohne aufwendiges Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.