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Zuständige Behörde für 77974 Meißenheim

Angelegenheit: Mahnverfahren


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Mahnverfahren in 77974 Meißenheim ist:

Amtsgericht Stuttgart - Zentrales Mahngericht -

Justiz-Id: B2609M


  • Behörde: Amtsgericht Stuttgart - Zentrales Mahngericht -
  • Anschrift: Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
  • Postanschrift: 70154 Stuttgart
  • Telefon: 0711 921-0
  • Fax: 0711 921-3400
  • E-Mail: poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de

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einen Schuldner geltend machen möchte. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den das Mahngericht an den Schuldner zustellt. Falls der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet. Mahnverfahren ermöglichen es, Forderungen ohne aufwendiges Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.