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Zuständige Behörde für 57290 Neunkirchen

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 57290 Neunkirchen ist:

Amtsgericht Siegen

Justiz-Id: R2909


  • Behörde: Amtsgericht Siegen
  • Anschrift: Berliner Straße 21 - 22, 57072 Siegen
  • Postanschrift: Postfach 10 11, 57010 Siegen
  • Telefon: 0271 3373-0
  • Fax: 0271 3373-449
  • E-Mail: poststelle@ag-siegen.nrw.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.