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Zuständige Behörde für 63930 Neunkirchen

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 63930 Neunkirchen ist:

Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg

Justiz-Id: D4104


  • Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
  • Anschrift: Hauptstraße 29, 63897 Miltenberg
  • Postanschrift: Postfach 11 40, 63881 Miltenberg
  • Telefon: 06022 628-0
  • Fax: 049 9621962413981
  • E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.