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Zuständige Behörde für 34626 Neukirchen

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 34626 Neukirchen ist:

Amtsgericht Schwalmstadt

Justiz-Id: M1812


  • Behörde: Amtsgericht Schwalmstadt
  • Anschrift: Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 34601 Schwalmstadt
  • Telefon: 06691 9643-0
  • Fax: 06691 9643-96
  • E-Mail: -

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.