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Zuständige Behörde für 23972 Dorf Mecklenburg
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 23972 Dorf Mecklenburg ist:
Landgericht Rostock
Justiz-Id: N1200
- Behörde: Landgericht Rostock
- Anschrift: August-Bebel-Straße 15 - 20, 18055 Rostock
- Postanschrift: Postfach 10 21 89, 18004 Rostock
- Telefon: 0381 241-0
- Fax: 0381 241-2404
- E-Mail: verwaltung@lg-rostock.mv-justiz.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.