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Zuständige Behörde für 34626 Neukirchen

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 34626 Neukirchen ist:

Amtsgericht Schwalmstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: M1812


  • Behörde: Amtsgericht Schwalmstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 34601 Schwalmstadt
  • Telefon: 06691 9643-0
  • Fax: 06691 9643-96
  • E-Mail: -

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.