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Zuständige Behörde für 94362 Neukirchen

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 94362 Neukirchen ist:

Amtsgericht Straubing - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: D3413


  • Behörde: Amtsgericht Straubing - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Kolbstraße 11, 94315 Straubing
  • Postanschrift: Postfach 1 52, 94301 Straubing
  • Telefon: 09421 949-5
  • Fax: +49 9621 96241-2543
  • E-Mail: -

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.