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Zuständige Behörde für 47506 Neukirchen-Vluyn

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 47506 Neukirchen-Vluyn ist:

Amtsgericht Moers

Justiz-Id: R1305


  • Behörde: Amtsgericht Moers
  • Anschrift: Haagstraße 7, 47441 Moers
  • Postanschrift: Postfach 10 11 40, 47401 Moers
  • Telefon: 02841 1806-0
  • Fax: 02841 1806-3014
  • E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.