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Zuständige Behörde für 92259 Neukirchen

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 92259 Neukirchen ist:

Amtsgericht Amberg

Justiz-Id: D3101


  • Behörde: Amtsgericht Amberg
  • Anschrift: Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 92201 Amberg
  • Telefon: 09621 604-0
  • Fax: 09621 604-105
  • E-Mail: poststelle@ag-am.bayern.de

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Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.