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Zuständige Behörde für 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 53819 Neunkirchen-Seelscheid ist:
Arbeitsgericht Siegburg
Justiz-Id: R6325
- Behörde: Arbeitsgericht Siegburg
- Anschrift: Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg
- Postanschrift: Postfach 11 54, 53701 Siegburg
- Telefon: 02241 305-0
- Fax: 02241 52657
- E-Mail: poststelle@arbg-siegburg.nrw.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.