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Zuständige Behörde für 66538 Neunkirchen
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 66538 Neunkirchen ist:
Arbeitsgericht Saarland
Justiz-Id: V6234
- Behörde: Arbeitsgericht Saarland
- Anschrift: Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken
- Postanschrift: Postfach 10 18 08, 66018 Saarbrücken
- Telefon: 0681 501-05
- Fax: 0681 501-3648
- E-Mail: poststelle@arbg.justiz.saarland.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.