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Zuständige Behörde für 63930 Neunkirchen

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 63930 Neunkirchen ist:

Arbeitsgericht Würzburg Kammer Aschaffenburg

Justiz-Id: D9404


  • Behörde: Arbeitsgericht Würzburg Kammer Aschaffenburg
  • Anschrift: Weißenburger Straße 20 - 22, 63739 Aschaffenburg
  • Postanschrift: Weißenburger Straße 20 - 22, 63739 Aschaffenburg
  • Telefon: 06021 62655-20
  • Fax: 06021 62655-40
  • E-Mail: poststelle-ab@arbg-wue.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.